Dichtigkeitsprüfung

Etwa 15 % der in Betrieb befindlichen öffentlichen Kanäle in Deutschland haben Undichtigkeiten, aus denen Abwasser aus tritt und dadurch Grundwasser und Boden verschmutzt. Besonderes Augenmerk hat der Gesetzgeber auf die privaten Anschlusskanäle gerichtet, denn die Länge der Grundleitungen beträgt etwa 200.000 Kilometer, wobei hier sogar 40 % Undichtigkeiten aufweisen. Der Eigentümer hat die Pflicht dafür zu sorgen, dass die Abwasseranlagen betriebssicher sind, so dass von ihnen keine Gefahr oder unzumutbare Belästigung ausgeht. Die Dichtheitsprüfung muss auch den sogenannten Anschlusskanal beinhalten, also das Stück vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung/-schacht auf dem Grundstück.

Es muss für alle Grundleitungen und Anschlusskanäle, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 durchgeführt werden. Viele Kommunen fordern eine Bescheinigung über die erfolgte Prüfung, die spätestens alle 20 Jahre wiederholt werden muss, in Wasserschutzgebieten sogar alle 5 Jahre.

Doch nicht immer sind die Leitungen zugänglich, und undichte Rohrverbindungen können nicht unbedingt erkannt werden. Deshalb empfiehlt es sich, eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Dabei wird nach dem Absperren der Leitung das Grundleitungssystem bis zu Oberkante des höchsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser gefüllt. Kanal-Service Pfitzer führt diese standardisierten Prüfungen inklusive Dokumentation professionell für Sie durch.